Planungen

Als Grundlage für Überlegungen im Kontext des Ortsbildes
sind Inventare essentiell. Neben den nationalen und kantonalen Iventaren können auch auf kommunaler Ebene Ortsbildinventare erstellt werden, um den Bestand und dessen Wert festzuhalten bzw. festzustellen – diese dienen als Beurteilungsgrundlage bei Interes- sensabwägungen.

Die Aktualisierung und Digitalisierung des bestehenden Orts- bildinventars der Gemeinde Härkingen erfolgte im Rahmen der Ortsplanungsrevision in den Jahren 2019/2020.

In den vergangenen 25 Jahren hat sich das Ortsbild von Här- kingen deutlich verändert. Die bauliche Entwicklung hat in der historischen Bausubstanz ihre Spuren hinterlassen. Durch Rück- bauten, Ersatzneubauten sowie Umbauten hat sich der Bestand der inventarisierten Gebäude, aber auch ihr Kontext teilweise markant verändert.

Im Rahmen von Entwicklungsstudien und Masterplänen werden Strassenräume von Ortsdurchfahrten, bauliche Entwicklungen von Zentrumsgebieten oder die bauliche Nutzung von Wohn- und Gewerbeflächen konzeptionell geprüft.

Mittels derartiger, vorgeschateter Verfahren können mittels Testbelegungen Leitgedanken entwickelt und planerische Rah- menbdingungen definiert werden. Die Planungsbehörden können dadurch zu einem frühen Zeitpunkt die Anforderungen an eine künftige bauliche Nutzung in eine dem räumlichen Leitbild ent- sprechende Richtung lenken.

Das Ziel ist phasengerechte die Erlangung einer tragfähigen Basis für weiterführende Planungsschritte. Dies erlaubt es den kommunalen Planungsbehörden frühzeitig Einfluss auf die Ent- wicklung zentraler Bereiche im Gefüge des Ortsbildes nehmen zu können.

Parallel oder unabhängig von der Nutzungsplanung ergeben sich in den Gemeinden immer wieder Fragestellungen ortsbaulicher und architektonischer Natur. Dies betrifft unterschiedliche Projek- tierungs- und Planungsphasen; sei es im Rahmen einer Entwick- lungs- oder Bebauungsstudie oder eines konkreten Baugesuchs zur Fachbeurteilung.

Unter den Vorzeichen einer verdichteten Nutzung stellt sich- vermehrt die Frage nach der Quartierverträglichkeit von baulichen Eingriffen in gebaute Strukturen. Ebenso sind häufig Aussagen zur Wirkung der projektierten Eingriffe ins Gefüge des Ortsbildes für eine adäquate Beurteilung der Vorhaben erforderlich. Dies betrifft die Baukörper, ihre Setzung und Gestaltung an sich, wie gleicher- massen den Aussenraum und die Wirkung der Eingriffe als Teil eines Ensembles im Strassenraum.

Vom Einzelobjekt bei der Nachverdichtung im Bestand, bis zur Aktivierung eines Innenentwicklungspotenzials als Quartierergän- zung betreffen die Fragestellungen unterschiedliche Massstäbe.

Bei der Erarbeitung von räumlichen Leitbildern wird das Gemein- degebiet in Bezug auf seine gebauten und gewachsenen Strukturen analysiert. Aufgrund verschiedener Kriterien wie Typologie, Kör- nigkeit oder Geschossigkeit des Bestands im Siedlungsgebiet wird eine erste Grobeinteilung vorgenommen.

In einem weiteren Schritt werden anhand ortsbaulicher Krite- rien Quartiere gebildet, in welchen charakteristische Eigenschaften zu vergleichbaren Einheiten führen. Auf der Ebene des Zonen- schilds werden die einzelnen Quartiere vertieft auf ihre bauliche Dichte, ihre Qualitäten, ihren ortstypischen Charakter sowie auf allfällige Defizite geprüft. Hieraus wird eine Veränderungsstra- tegie abgeleitet und das Potenzial einer Nachverdichtung und Innenentwicklung abgeschätzt. Anhand typischer Aufnahmen und eines Kurzbeschriebs des Quartiercharakters werden die einzelnen Quartiere beschrieben.

Die Strukturanalyse in der Phase der Erarbeitung des räumli- chen Leitbilds dient als Basis für die weiterführende Quartieranaly- se oder die Erarbeitung einer Strategie für die Innenentwicklung.

Im Prozess der Nutzungsplanung steht, insbesondere nach Einführung des neuen Raumplanungsgesetzes im Jahre 2014, die Innenentwicklung im bestehenden Siedlungsgebiet im Fokus. Dementsprechend stehen Fragen der baulichen Verdichtung inner- halb der gewachsenen Quartierstrukturen stärker im Vordergrund als je zuvor. Fragen nach der Akzeptanz einer solchen Verdichtung, nach quantitativen wie qualitativen Aspekten und Massstäben
oder nach dem erforderlichen Grad an Subtilität solcher Eingrif-
fe – schlicht nach der Quartierverträglichkeit – drängen sich auf. Bei der Innenentwicklungsstrategie beeinflussen der kantonale Richtplan 2018 sowie die Siedlungsstrategie Kanton Solothurn 2015 mit zugehörigem Raumkonzept als übergeordnete Instrumente die Ortsplanungsrevisionen.

Das Innenentwicklungskonzept baut auf den Erkenntnissen der Quartieranalyse auf und beschreibt das verträgliche Mass und die Art einer qualitätsvollen, baulichen Verdichtung und Innen- entwicklung in den einzelnen Quartieren, ohne dass der jeweilige Quartiercharakter negativ beeinflusst wird. Sie soll eine Hilfestel- lung sein, bei der Festlegung der anzustrebenden Dichtemassen und bei der Bezeichnung von Entwicklungsschwerpunkten, Schlüs- selstellen und Aufwertungspotenzialen. Sogenannte Fokusgebiete oder Fokusthemen, welche sich im Zusammenhang mit der Sied- lungsentwicklung nach Innen ergeben, werden vertieft betrachtet und in eine übergeordnete Strategie eingefügt.

Im Prozess der Erarbeitung von Sondernutzungsplanungen (Gestal- tungsplanverfahren) ergeben sich für die kommunalen Planungsbe- hörden erhöhte Anforderungen an eine fachliche Beurteilung, um dem Anspruch einer solchen Planung gerecht werden zu können. Hierbei stehen ortsbauliche, architektonische oder landschaftspla- nerische Aspekte im Vordergrund. Externe Fachbegleitungen sind hierbei zur Unterstützung häufig erwünscht.

Bei Workshop-Verfahren beraten und unterstützen wir kommunale Planungsbehörden durch unsere Fachkompetenzen in Fragestellungen betreffend Integration ins Ortsbild, architektoni- scher Konzeption oder Aspekten der Erschliessung und Freiraum- gestaltung. Die Leistungserbringung kann in Form von physischen Teilnahmen an Verfahrensbesprechungen oder im Rahmen von nachgeschalteter Fachbeurteilungen erfolgen.